FAQ

Häufige Fragen zum AVGS Arbeitsvermittlungsgutschein

Was kostet das Coaching?
Das Coaching ist für dich komplett kostenfrei, da es durch den AVGS gefördert wird.

Wie lange dauert das Coaching?
Die Dauer des Coachings hängt von deinem Bedarf ab. Möglich sind 20 UE (Unterrichtseinheit entsprechend 45 Minuten)bis zu 120 UE.

Muss ich vorab etwas bezahlen?
Nein, du musst keine Vorauszahlung leisten. Das Coaching wird vollständig durch den AVGS abgedeckt.

Wann kann ich starten?
Das Coaching ist flexibel und kann jederzeit begonnen werden – ganz nach deinem Zeitplan und deinen Bedürfnissen.

Brauche ich eine Präsenz?
Nein, das Coaching ist 100 % online. Du kannst an deinem Einzelcoaching teilnehmen, wann und wo es dir passt.

Muss ich zu festen Zeiten anwesend sein?
Nein, mein Coaching ist eine Online-Maßnahme ohne Präsenzpflicht. Du bestimmst die Uhrzeiten, die für dich passen.

Wer kann einen AVGS beantragen?
Jeder, der arbeitslos gemeldet ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist und eine Gründung plant. Bürgergeldbezieher sind auch berechtigt den Antrag   für einen AVGS zu stellen.

Kann ich den AVGS auch für bestehende Unternehmen nutzen?
Nein, der AVGS ist speziell für die Vorbereitung einer Neugründung gedacht.

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